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Patientenverfügung

Hinweise der Bundesärztekammer zur Patientenverfügung

Die Bundesärztekammer informiert über Patientenverfügungen und stellt Empfehlungen für den ärztlichen Umgang damit bereit. Diese hat sie gemeinsam mit der Zentralen Ethikkommission erarbeitet. Ein amtliches Standardformular, das für alle Menschen passt, gibt sie nicht vor. Für Textbausteine verweist sie unter anderem auf das Bundesministerium der Justiz.

Informationen und Empfehlungen der Bundesärztekammer

Die Informationen erläutern, wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im medizinischen Alltag zusammenspielen. Die Empfehlungen richten sich auch an Ärztinnen und Ärzte. Sie müssen prüfen, wie ein im Voraus festgehaltener Wille auf die konkrete Behandlungssituation anzuwenden ist.

Wann ärztliche Beratung sinnvoll ist

Ein ärztliches Gespräch ist nicht vorgeschrieben. Es kann Ihnen jedoch helfen, Krankheitsverläufe, Behandlungsmöglichkeiten und medizinische Begriffe realistisch einzuordnen. Das ist besonders bei schweren Erkrankungen oder komplexen Behandlungswünschen sinnvoll.

Vorlagen bleiben eine Formulierungshilfe

Auch eine seriöse Vorlage muss zu Ihren persönlichen Entscheidungen passen. Verbinden Sie konkrete Situationen mit den Maßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen. Bei Bedarf können Sie persönliche Wertvorstellungen ergänzen. Hinweise zu offiziellen Downloads finden Sie unter Patientenverfügungen zum Download.

Quellen