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Ist eine Patientenverfügung rechtsverbindlich?

Patientenverfügungen sind in Deutschland rechtlich verbindlich. Seit dem 1. September 2009 sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich geregelt. Das Gesetz hält fest: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.“ (§ 1827 Absatz 1 BGB) Der behandelnde Arzt und alle an der Behandlung Beteiligten haben eine wirksame Patientenverfügung zu beachten.

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Was gilt es bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu beachten?

Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für die Gültigkeit erfüllt sind: Der Verfasser oder die Verfasserin muss einwilligungsfähig sein, die Verfügung freiwillig erstellen, diese datieren und eigenhändig unterschreiben. Damit sichergestellt ist, dass die Verfügung noch dem aktuellen Willen entspricht, sollte sie regelmäßig – vorzugsweise alle zwei Jahre – überprüft und mit Ort, Datum und Unterschrift neu bestätigt werden. Es kann hilfreich sein, die wichtigsten Punkte einer Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu besprechen. Sinnvoll ist es, Kopien der Patientenverfügung bei Vertrauenspersonen und dem Hausarzt zu hinterlegen.

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Was ist, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist?

Dann bestellt das Betreuungsgericht in der Regel einen Betreuer, der an Stelle des Patienten oder der Patientin über medizinische Maßnahmen entscheidet. Der Betreuer hat dabei den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln und zu beachten. Nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister) werden bei der Auswahl des Betreuers vorrangig berücksichtigt, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

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