
Rechtliche Sicherheit
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zur Gültigkeit, Erstellung und Situation ohne Patientenverfügung - klar zusammengefasst.
Patientenverfügungen sind in Deutschland rechtlich verbindlich. Seit dem 1. September 2009 sind sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausdrücklich geregelt.
„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, hat der Betreuer diesem Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen.“(§ 1827 Absatz 1 BGB, sinngemäß)
Der behandelnde Arzt und alle an der Behandlung Beteiligten haben eine wirksame Patientenverfügung zu beachten.


Sie müssen einwilligungsfähig sein, und die Verfügung muss freiwillig erstellt werden. Sie sollte datiert und eigenhändig unterschrieben sein. Eine regelmäßige Bestätigung (z. B. alle 2 Jahre) ist sinnvoll; Kopien bei Vertrauenspersonen und beim Hausarzt erhöhen die Sicherheit.
Zusätzlich kann es hilfreich sein, die Inhalte der Verfügung mit dem Hausarzt zu besprechen.


Dann bestellt das Betreuungsgericht in der Regel einen Betreuer, der an Stelle des Patienten oder der Patientin über medizinische Maßnahmen entscheidet.
Der Betreuer ermittelt den mutmaßlichen Willen des Betroffenen. Nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister) werden bei der Auswahl vorrangig berücksichtigt, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt.