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Entscheiden Sie über Ihre Behandlung

Mit dieser Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und Eingriffe festzulegen, einschließlich Ihrer Haltung zur Organspende und zur Impfentscheidung. In diesem rechtskräftigen Dokument können Sie deutlich machen, welchen Behandlungen Sie widersprechen, falls Sie zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.

Behandlung
„Ich habe schon vor langer Zeit eine Patientenverfügung getroffen. Sie steckt immer in meiner Brieftasche. Ich wünsche mir, dass der Arzt meiner Patientenverfügung folgt und im Zweifel auf das hört, was die Person ihm sagt, die ich bevollmächtigt habe.“

– Helmut Schmidt

Widerspruch einer Impfung

Mit einer rechtssicheren Patientenverfügung legen Sie bereits heute verbindlich fest, wie Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit medizinisch behandelt werden möchten. Das umfasst ausdrücklich auch Impfungen jeglicher Art, einschließlich der COVID-19-Impfung.

Viele Menschen befürchten, dass sie in einer Situation (z. B. durch Krankheit, Unfall oder behördliche Maßnahmen) gegen ihren Willen geimpft werden könnten. Eine klar formulierte Patientenverfügung verhindert genau das: Sie wird von Ärzten, Pflegekräften und Behörden rechtsverbindlich beachtet und kann eine unerwünschte Impfung wirksam ausschließen.

Impfung
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Widerspruch einer Organspende

Mit dieser Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen und Eingriffe festzulegen, einschließlich Ihrer Haltung zur Organspende. In diesem rechtskräftigen Dokument können Sie deutlich und verbindlich machen, dass Sie einer Organspende widersprechen.
In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Ohne eigenen klaren Widerspruch müssen Ihre Angehörigen in einer schweren Stunde entscheiden – mit Ihrer Patientenverfügung nehmen Sie ihnen diese Last ab und sorgen dafür, dass Ihr Wille nach dem Tod respektiert wird (§ 1901a BGB).

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