Eine Vorsorgevollmacht ist in Deutschland gemäß § 164 ff. BGB und § 662 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) rechtlich verbindlich. Sie ermöglicht einer vertrauenswürdigen Person, im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen, falls dieser selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten sowie persönliche und vermögensrechtliche Interessen umfassen.
Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich verfasst werden und sollte eindeutig formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Während eine notarielle Beurkundung nicht zwingend erforderlich ist, kann sie zur Klarheit und Beweiskraft beitragen. Die Vollmacht muss von der vollmachtgebenden Person unterschrieben sein und sollte Datum und Ort enthalten. Es ist ratsam, die Vollmacht regelmäßig zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht.
Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann es notwendig werden, dass das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnet. Diese Person wird dann für die Entscheidungen in den Bereichen bestimmt, in denen der Betroffene nicht mehr selbst handeln kann. Um eine fremde Betreuung zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche respektiert werden, ist es daher ratsam, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.