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Rechtliche Sicherheit

Ihre Vorsorgevollmacht gilt rechtlich verbindlich.

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zur Gültigkeit, Erstellung und zur Situation ohne Vorsorgevollmacht – klar zusammengefasst.

Ist eine Vorsorgevollmacht rechtsverbindlich?

Eine Vorsorgevollmacht ist in Deutschland gemäß den Vorschriften über die Vollmacht (insbesondere §§ 164 ff. BGB) grundsätzlich rechtswirksam. Sie ermöglicht einer vertrauenswürdigen Person, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, wenn dieser selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist – etwa in Gesundheits-, Vermögens- und Verwaltungsangelegenheiten, soweit die Vollmacht das vorsieht.

„Eine Vollmacht bestimmt, dass der Vertreter im Namen des Vertretenen mit Wirkung für und gegen den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen darf.“(§ 164 Abs. 1 BGB)

Der Umfang richtet sich nach dem Inhalt der Urkunde. Klar formulierte Vollmachten erleichtern es Ärzten, Behörden und Banken, die Vertretungsbefugnis zu prüfen.

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Was gilt es bei der Erstellung zu beachten?

Die Vorsorgevollmacht sollte schriftlich und verständlich formuliert sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend, kann aber die Beweiskraft stärken. Unterschrift mit Datum und Ort erhöhen die Nachvollziehbarkeit; regelmäßige Aktualisierung an Lebensumstände und Wünsche ist ratsam. Legen Sie Kopien bei Vertrauenspersonen und an relevanten Stellen ab.

Eine notarielle oder anwaltliche Beratung kann helfen, den persönlichen Wunschumfang präzise festzulegen und Lücken zu vermeiden.

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Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, kann das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen und eine Betreuungsperson bestellen, die in den betroffenen Bereichen entscheidet. Das kann mehr Zeit, Formalität und weniger Übereinstimmung mit Ihren persönlichen Wünschen bedeuten.

Mit einer rechtzeitig errichteten Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handelt – und entlasten Angehörige in einer belastenden Phase.