Keine Ablauffrist, kein fester Prüfturnus
Das Gesetz nennt weder eine Höchstdauer noch einen festen Zeitpunkt für die Aktualisierung. Auch eine ältere Verfügung kann Ihren Willen verbindlich wiedergeben. Maßgeblich ist, ob sie wirksam ist und die beschriebenen Situationen und Maßnahmen zum konkreten Fall passen.
Wann eine Überprüfung sinnvoll ist
Prüfen Sie den Text, wenn sich Ihre Gesundheit, Ihre Wertvorstellungen oder Ihre medizinischen Wünsche wesentlich verändern. Mit einer erneuten Unterschrift und einem aktuellen Datum können Sie bestätigen, dass die Festlegungen fortbestehen. Für die weitere Wirksamkeit ist das nicht erforderlich.
Wenn Sie etwas ändern möchten, ist eine klare neue Fassung meist besser als mehrere handschriftliche Ergänzungen. Wie Sie dabei vorgehen, steht unter Patientenverfügung ändern oder widerrufen.
Die aktuelle Fassung auffindbar aufbewahren
Ersetzen Sie nach einer Änderung alte Kopien und informieren Sie Vertrauenspersonen. Hinweise zum Original, zu Kopien und zur Registrierung finden Sie unter Patientenverfügung aufbewahren.
