Logo
Patientenverfügung

Was gehört in eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung enthält Ihre persönlichen Angaben und beschreibt, für welche Situationen sie gelten soll. Außerdem legen Sie fest, in welche medizinischen Maßnahmen Sie einwilligen und welche Sie ablehnen. Persönliche Wertvorstellungen und die Namen von Vertrauenspersonen können den Text ergänzen. Für die Wirksamkeit ist eine eigenhändige Unterschrift nötig. Ein Datum hilft, Ihren aktuellen Willen nachzuvollziehen. Grundlage ist § 1827 BGB. Pauschale Wünsche ohne konkrete Situation und Maßnahme reichen oft nicht aus.

Persönliche Angaben und Unterschrift

Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift, damit das Dokument eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann. Unterschreiben Sie eigenhändig. Ohne Unterschrift ist die Verfügung nicht wirksam. Ein Notar ist dafür nicht vorgeschrieben.

Die Namen und Telefonnummern von Vertrauenspersonen erleichtern im Ernstfall die Kontaktaufnahme. Wer rechtlich für Sie handeln soll, braucht zusätzlich eine Vorsorgevollmacht– die bloße Namensnennung in der Patientenverfügung ersetzt sie nicht.

Situationen und Maßnahmen

Beschreiben Sie, für welche Lebens- und Behandlungssituationen die Verfügung gelten soll, und legen Sie fest, welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder Eingriffe Sie dann wünschen oder ablehnen. Typische Themen sind Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Dialyse, Antibiotika, Schmerz- und Symptombehandlung sowie andere lebenserhaltende Maßnahmen.

Wie Sie Ihre Wünsche hinreichend bestimmt formulieren und welche pauschalen Sätze oft zu ungenau sind, erklärt Patientenverfügung richtig formulieren. Orientierung bieten die Muster und Hinweise der Bundesärztekammer.

Persönliche Wertvorstellungen ergänzen

Ihre Vorstellungen von Würde, Religion oder Lebensqualität helfen, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln, wenn die konkrete Lage im Dokument nicht wörtlich beschrieben ist. Konkrete Festlegungen zu Situationen und Maßnahmen ersetzen sie jedoch nicht.

Regelmäßig prüfen und auffindbar aufbewahren

Es gibt keine gesetzliche Ablauffrist. Prüfen Sie trotzdem regelmäßig, ob der Text noch Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Details stehen unter Dauer und Gültigkeit einer Patientenverfügung.

Quellen