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Patientenverfügung

Selbstbestimmt leben und sterben

Auch wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, sollen Ihre Entscheidungen zählen. In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche Behandlungen Sie für diesen Fall wünschen oder ablehnen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie zusätzlich eine Person, die Ihren Willen gegenüber dem Behandlungsteam vertritt.

Medizinische Entscheidungen im Voraus treffen

Eine Patientenverfügung gilt nicht nur für die letzte Lebensphase. Entscheidend ist, dass ihre Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Das gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Sie können darin Behandlungen wünschen, begrenzen oder ablehnen.

Welche Angaben dafür hilfreich sind, erklärt Was gehört in eine Patientenverfügung?.

Werte beschreiben und Entscheidungen konkret benennen

Persönliche Vorstellungen von Würde, Abhängigkeit, Lebensqualität oder Religion helfen bei der Auslegung Ihres Willens. Sie ersetzen aber keine konkreten Festlegungen zu Behandlungssituationen und medizinischen Maßnahmen.

Gespräche mit Angehörigen und der bevollmächtigten Person schaffen Klarheit. Medizinische Fragen können Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt besprechen. Niemand ist verpflichtet, eine Patientenverfügung zu errichten.

Dokumente aufeinander abstimmen

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erfüllen unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich. Bewahren Sie die Dokumente so auf, dass sie im Ernstfall gefunden werden. Prüfen Sie außerdem nach wesentlichen gesundheitlichen oder persönlichen Veränderungen, ob die Festlegungen noch passen.

Quellen