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Patientenverfügung

Patientenverfügung aufbewahren

Eine Patientenverfügung kann nur berücksichtigt werden, wenn Ärztinnen, Ärzte und Vertrauenspersonen sie im Ernstfall kennen und finden. Bewahren Sie das Original an einem bekannten Ort und Kopien bei Menschen auf, die im Notfall erreichbar sind. Ein Hinweis im Portemonnaie kann Rettungskräfte zusätzlich auf das Dokument aufmerksam machen. Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Aufbewahrungsort vor. Wichtig ist, dass die Verfügung schnell auffindbar ist.

Das Original an einem bekannten Ort aufbewahren

Angehörige oder Bevollmächtigte sollten das unterschriebene Original ohne langes Suchen finden. Bewahren Sie es zum Beispiel in einer klar beschrifteten Mappe zu Hause auf. Ein Bankschließfach eignet sich nicht, weil es im Notfall oft nicht rechtzeitig zugänglich ist.

Sagen Sie den Menschen, die im Ernstfall handeln sollen, wo das Dokument liegt. Das gilt besonders, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht neben der Patientenverfügung erteilt haben.

Kopien an Vertrauenspersonen weitergeben

Geben Sie Kopien an Vertrauenspersonen und nehmen Sie nach Rücksprache eine Kopie in die Patientenakte Ihrer Hausarztpraxis auf. So steigt die Chance, dass Ihr Wille bekannt wird. Auch eine Kopie kann den dokumentierten Willen erkennen lassen. Das Original vermeidet jedoch Zweifel an der Vollständigkeit oder an möglichen Änderungen. Wenn Sie die Verfügung selbst ausdruckt und unterschreibt, können Sie gleich mehrere Exemplare vorbereiten.

Zusätzlich kann die Existenz einer Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Das Register speichert den Hinweis, nicht den gesamten Text. Im Betreuungsfall können Gerichte und in bestimmten Situationen auch Ärztinnen und Ärzte darauf zugreifen.

Aktuell halten und alte Versionen ersetzen

Die Verfügung bleibt gültig, bis Sie sie widerrufen. Prüfen Sie trotzdem regelmäßig, ob der Inhalt noch Ihren Wünschen entspricht. Details finden Sie unter Dauer und Gültigkeit einer Patientenverfügung. Sammeln Sie nach einer Änderung alte Ausdrucke ein oder kennzeichnen Sie sie als ungültig. So verhindern Sie, dass jemand nach einer überholten Fassung handelt.

Helfer auf die Patientenverfügung hinweisen

Rettungsdienst oder Notaufnahme suchen in der Regel nicht in Ihrer Wohnung nach Unterlagen. Ein kurzer Hinweis im Portemonnaie oder in der Geldbörse macht die Patientenverfügung leichter auffindbar. Er sollte vermerken, dass das Dokument existiert, und die Telefonnummer einer Vertrauensperson nennen. Dafür gibt es unter anderem eine Notfallkarte als Hinweis im Portemonnaie. Sie ersetzt die Patientenverfügung nicht, kann aber den Weg dorthin weisen.

Quellen