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Patientenverfügung

Patientenverfügung richtig formulieren

Eine Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie erkennen lässt, welche Untersuchung, Behandlung oder welchen Eingriff Sie in einer bestimmten Situation wünschen oder ablehnen. Das folgt aus § 1827 BGB. Pauschale Sätze wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ oder „würdevolles Sterben“ beschreiben für sich genommen oft keine hinreichend bestimmte Behandlungsentscheidung. Verbinden Sie deshalb eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation mit den jeweiligen Maßnahmen, etwa künstlicher Beatmung, Wiederbelebung oder künstlicher Ernährung.

Was das Gesetz verlangt

Nach § 1827 BGB legt eine volljährige, einwilligungsfähige Person schriftlich fest, ob sie in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Betreuer oder Bevollmächtigte prüfen dann, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Welche Angaben ins Dokument gehören, beschreibt der Artikel Inhalt einer Patientenverfügung. Von der Formulierung hängt ab, ob Ärztinnen und Ärzte Ihren Willen unmittelbar umsetzen können oder ob der Text nur Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen liefert.

Zu pauschale Formulierungen vermeiden

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) klargestellt: Die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthält für sich genommen nicht die notwendige konkrete Behandlungsentscheidung. Allgemeine Wünsche wie ein „würdiges Sterben“ reichen ebenfalls nicht.

Die nötige Konkretisierung kann sich aus bestimmten ärztlichen Maßnahmen oder aus ausreichend genau beschriebenen Krankheiten und Behandlungssituationen ergeben. Ob das im Einzelfall genügt, lässt sich nur anhand der gesamten Erklärung beurteilen. Die Anforderungen dürfen nicht überspannt werden.

Was unter lebenserhaltenden Maßnahmen verstanden werden kann, erklärt der Artikel Was „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ bedeutet.

Situation und Maßnahmen miteinander verbinden

Eine belastbare Formulierung verbindet zwei Angaben. Beschreiben Sie zunächst die Situation, zum Beispiel eine dauerhafte Bewusstlosigkeit ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins, das Endstadium einer unheilbaren Erkrankung oder das unmittelbare Sterben. Legen Sie anschließend fest, wie mit Wiederbelebung, künstlicher Beatmung, künstlicher Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Dialyse oder Antibiotika umgegangen werden soll.

Die Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz und das Online-Tool der Verbraucherzentralen folgen genau diesem Muster. Orientierung bieten auch die Hinweise und Muster der Bundesärztekammer.

Wertvorstellungen ergänzen konkrete Entscheidungen

Aussagen zu Würde, Glauben oder Lebensqualität helfen Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen, Ihren mutmaßlichen Willen zu verstehen. Eine konkrete Einwilligung oder Ablehnung ersetzen sie nicht. Beschreiben Sie Ihre Werte daher als Hintergrund und treffen Sie die eigentliche Entscheidung anhand von Situationen und Maßnahmen.

Wer Formulierungen später anpassen will, findet den Ablauf unter Patientenverfügung ändern oder widerrufen.

Quellen