Die Patientenverfügung eindeutig widerrufen
Der Widerruf ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können die Verfügung zerreißen, eindeutig durchstreichen oder gegenüber Ärztinnen, Ärzten oder Vertrauenspersonen erklären, dass sie nicht mehr gelten soll. Auch ein eindeutig entgegenstehendes Verhalten kann relevant sein. Ihr aktueller Wille muss klar erkennbar sein.
Ein kurzer schriftlicher Vermerk schafft Klarheit. Halten Sie darin den Widerruf fest und ergänzen Sie Datum und Unterschrift. Informieren Sie alle Personen, die eine Kopie besitzen. Sonst kann im Krankenhaus ein altes Exemplar auftauchen. Hinweise zum Aufbewahrungsort finden Sie unter Patientenverfügung aufbewahren.
Für Änderungen eine neue Fassung erstellen
Wenn Sie einzelne Wünsche ändern, erstellen Sie am besten eine neue schriftliche Verfügung. Versehen Sie sie mit Datum und Unterschrift und erklären Sie die frühere Fassung für ungültig. Handschriftliche Nachträge auf dem alten Dokument sind möglich, werden aber leicht unübersichtlich.
Nach dem Ausdruck gilt wieder: eigenhändig unterschreiben. Den Ablauf beschreibt Patientenverfügung ausdrucken. Einen Notar brauchen Sie dafür in der Regel nicht; Details stehen unter Braucht eine Patientenverfügung einen Notar?.
Regelmäßig prüfen, aber nicht zwingend erneuern
Es gibt keine gesetzliche Frist, nach der eine Verfügung abläuft. Eine erneute Prüfung ist besonders nach einer neuen Diagnose, einer wesentlichen Änderung der Lebenssituation oder geänderten Wertvorstellungen sinnvoll. Mehr dazu im Artikel Dauer und Gültigkeit einer Patientenverfügung.
Eine erneute Unterschrift mit Datum auf dem unveränderten Text kann zeigen, dass der Wille fortbesteht. Ob der Inhalt noch bestimmbar genug ist, prüfen Sie anhand des Artikels Inhalt einer Patientenverfügung.
