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Patientenverfügung

Was „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ bedeutet

Lebenserhaltende Behandlungen stellen lebenswichtige Funktionen wieder her, unterstützen oder ersetzen sie. Dazu gehören etwa Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Dialyse oder künstliche Ernährung. Solche Maßnahmen können vorübergehend eine Erholung ermöglichen oder das Leben längerfristig erhalten. Der Satz „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ beschreibt deshalb noch keine eindeutige Behandlungsentscheidung. Benennen Sie die konkrete Situation und die einzelnen Maßnahmen, die Sie wünschen oder ablehnen.

Welche Behandlungen lebenserhaltend sein können

In Vorsorgedokumenten umfasst dieser Sammelbegriff häufig Wiederbelebung, maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, etwa über eine Magensonde oder Vene, sowie Dialyse und andere intensivmedizinische Verfahren. Auch die Behandlung von Infektionen mit Antibiotika kann gemeint sein, wenn sie nur das Sterben hinauszögert.

Die Bedeutung einer Maßnahme hängt von der jeweiligen Situation ab. Eine kurzfristige Beatmung nach einem Unfall unterscheidet sich von einer dauerhaften Intensivtherapie ohne Aussicht auf Bewusstsein. Deshalb verlangt § 1827 BGB, dass die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Warum eine pauschale Ablehnung oft nicht ausreicht

Der Bundesgerichtshof hat 2016 festgehalten, dass die Äußerung, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu wünschen, für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung enthält. Die Konkretisierung kann durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder durch ausreichend spezifizierte Situationen erfolgen.

Wie Sie Situation und Maßnahmen verbinden, steht unter Patientenverfügung richtig formulieren. Eine Übersicht der übrigen Bestandteile gibt der Artikel Inhalt einer Patientenverfügung.

Was der Satz nicht bedeutet

Die Ablehnung bestimmter lebenserhaltender Maßnahmen bedeutet nicht, dass Beschwerden unbehandelt bleiben sollen. Schmerz-, Angst- und Symptombehandlung können ausdrücklich gewünscht werden. Auch mögliche unbeabsichtigte lebensverkürzende Nebenwirkungen sollten verständlich angesprochen werden. Daraus folgt ebenfalls nicht automatisch eine Entscheidung zur Organspende. Wer Organe spenden möchte, braucht oft genau die intensivmedizinischen Maßnahmen, die an anderer Stelle abgelehnt werden. Beide Aussagen müssen zusammenpassen.

Muster und ärztliche Hinweise finden Sie bei der Bundesärztekammer. Änderungen späterer Wünsche erklärt Patientenverfügung ändern oder widerrufen.

Quellen